Was tun, wenn mögliche Folgen von Gewalt erkennbar sind?

Das Vorgehen bei erwachsenen, einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten, denen möglicherweise Gewalt widerfahren ist, kann einem Ablaufschema folgen, das Sie am Beispiel der ärztlichen Versorgung auf dieser Seite sehen oder als PDF-Datei herunterladen können. Auch unklare Befunde in anderen Settings z.B. in der Pflege können ein strukturiertes Handeln erforderlich machen, das durch solche Schemen erleichtert werden kann. Grundsätzlich geht es immer darum,

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Spezielle Versorgungssituationen

Bei sexualisierter Gewalt, bei Kindern und bei nicht einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten sind einige Besonderheiten zu beachten. Folgende Informationen helfen weiter:

  • Zu Kindesmisshandlung existiert eine S2-Leitlinie der DGSJ (siehe auch: Kindeswohlgefährdung)
  • Zu sexualisierter Gewalt wurde von der DGGG eine S1-Leitlinie entwickelt, die inzwischen allerdings abgelaufen ist. Die erforderliche gynäkologische Untersuchung muss grundsätzlich von einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen oder durch speziell geschulte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden und kann auch im Auftrag der Polizei erfolgen. Bitte benutzen Sie den dafür entwickelten Dokumentationsbogen.
  • Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte können mit Patientinnen und Patienten konfrontiert sein, denen Gewalt widerfahren ist. Eine Hilfestellung für dieses Setting kann der spezielle Dokumentationsbogen sein.
  • Für Gewalt gegen Pflegebedürftige finden Sie nachfolgend ein Ablaufschema, das an Pflegefachkräfte aus dem ambulanten Bereich adressiert ist und ebenfalls als PDF-Datei heruntergeladen werden kann. Auch pflegerische Vernachlässigung und Freiheitsentzug sind Formen von Gewalt.
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