Wir unterstützen die Gesundheitsversorgung

„Befund: Gewalt“ ist ein Kooperationsprojekt einer Arbeitsgruppe des Public Health Zentrums der Hochschule Fulda und des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Unser Ziel ist, Sie als in der Gesundheitsversorgung Tätige darin zu unterstützen,

Das Institut für Rechtsmedizin des UKE berät und begutachtet Opfer von körperlicher Gewalt. Die Arbeitsgruppe Gesundheitsschutz bei interpersoneller Gewalt des Public Health Institute an der Hochschule Fulda forscht über Aufgaben der Gesundheitsversorgung im Umgang mit Gewaltopfern.

Die Entwicklung der Homepage wurde mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und einer Kofinanzierung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gefördert. Mit der Homepage sind keine finanziellen Interessen verbunden. Interessenskonflikte bestehen nicht.

Wichtige Dokumente finden Sie als pdf am Ende der jeweiligen Seite, die Literatur ist im Literaturverzeichnis angegeben, Gesetzestexte sind verlinkt.

Autorinnen und Autoren dieser Seite

  • Prof. Dr. med, Henny Annette Grewe, Projektleitung Hochschule Fulda
  • Prof. Dr. phil. Beate Blättner, Projektleitung Hochschule Fulda
  • Ulrike Fuchs-Römmelt, M.Sc., Mitarbeiterin Hochschule Fulda
  • PD Dr. med. Dragana Seifert, Leitung der klinischen Rechtsmedizin am UKE
  • PD Dr. med. Sven Anders, MME, Facharzt im Institut für Rechtsmedizin am UKE
  • Dr. med. Ann Sophie Schröder, Institut für Rechtsmedizin am UKE

Einige Textbausteine sind aus gemeinsamen Publikationen mit Prof. Dr. Daphne Hahn, Hochschule Fulda, übernommen.

Klinische Rechtsmedizin am UKE

Für die Beweisführung vor Gericht ist die zeitnahe und sachgerechte Dokumentation der Verletzungsfolgen von allergrößter Bedeutung. Das gilt nicht nur für ein Strafverfahren, in dem mit der Dokumentation die Verletzungsbefunde objektiviert und einer weiteren Begutachtung zugänglich gehalten werden. Auch die Zivilgerichte, vor denen Betroffene einen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen die Täterin bzw. den Täter durchsetzen können, sind auf fachkundig gesicherte Beweise angewiesen. Gleiches gilt für Familiengerichte in einem Scheidungsverfahren.

Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalt bietet Betroffenen dazu kostenlose Hilfe an. Besonders sachkundige Ärztinnen und Ärzte erstellen dort über Verletzungen ein Gutachten, das im weiteren Verfahren verwendet werden kann. Eine rechtsmedizinische Untersuchung und die Erstellung eines Gutachtens kann, unabhängig von einer polizeilichen Anzeige und auf Wunsch der Betroffenen bzw. des Betroffenen erfolgen. Dieses Vorgehen ermöglicht es den Betroffenen, auch Monate oder Jahre nach dem Vorfall ein gerichtsverwertbares Gutachten vorlegen zu können.

Die Ärztinnen und Ärzte der Untersuchungsstelle unterliegen bei einer Beauftragung durch die von Gewalt betroffene Person wie ein Hausarzt der Schweigepflicht, auch gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Die Patientin bzw. der Patient kann selbst entscheiden, ob und wie sie oder er das Gutachten der Untersuchungsstelle verwenden will.

Arbeitsgruppe Gesundheitsschutz bei interpersoneller Gewalt

Die Arbeitsgruppe „Gesundheitsschutz bei interpersoneller Gewalt“ des Public Health Zentrums Fulda betrachtet Gewalt als Gesundheitsproblem für Betroffene und die Gesellschaft (Public Health Problem). Verletzungen, Traumatisierungen, die Beeinträchtigung von Lebensentwürfen sowie von Chancen am Arbeitsmarkt und die Erhöhung des Risikos von Armut sind Gewaltfolgen, die direkt oder indirekt einen negativen Einfluss auf die Gesundheit von Betroffenen haben können.

Auf der Basis von epidemiologischen Erkenntnissen bilden die Prävention von gesundheitlichen Gewaltfolgen und die Intervention bei gewaltgeprägten Lebenssituationen den Schwerpunkt des Forschungsinteresses. In ihren Projekten fragt die Arbeitsgruppe danach, wie die Gesundheitsversorgung durch Erkennen, Ansprechen und gerichtsverwertbares Dokumentieren sowie Weitervermittlung an den Hilfesektor einen Ausweg für Betroffene bieten kann. Vorschläge zur Veränderung von Versorgungsstrukturen des deutschen Gesundheits- und Hilfesystems werden erarbeitet. In den letzten Jahren lag der Schwerpunkt auf der Messung der Prävalenz und der Entwicklung von Präventionsstrategien.