Rechtlicher Rahmen

Wenn Sie Hinweise dafür finden, dass einem ihrer Patientinnen oder Patienten Gewalt widerfahren ist, so müssen Sie eine Abwägung zwischen verschiedenen gesetzlichen Regelungen treffen, u.a. zwischen Ihrer Garantenpflicht und der Schweigepflicht. Die folgenden Seiten informieren Sie über die wichtigsten Regelungen. Damit lassen sich allerdings nicht alle Einzelfälle klären. In Zweifelsfällen sollte das Justiziariat der Ärztekammer bzw. Zahnärztekammer oder eine im Medizinrecht und Strafrecht erfahrene Anwältin oder erfahrener Anwalt um Rat gebeten werden. Das ist möglich, ohne die Daten der Patientin oder des Patienten weiterzugeben. Pflegefachkräfte könnten sich im Zweifel auch an die zuständige Ordnungs­behörde wenden. Im stationären Bereich ist das meist die Heimaufsicht. In Hessen ist diese auch für den ambulanten Bereich zuständig.

Sinn einer gerichtsverwertbaren Dokumentation

Die gerichtsverwertbare Dokumentation verbessert die Beweislage für alle rechtlichen Schritte, die Menschen unternehmen können, denen Gewalt widerfahren ist. Damit erhöht sich die Aussicht auf Erfolg für eine strafrechtliche Verfolgung der Gewalttaten oder für andere juristische Schritte. So kann eine gerichtsfeste Dokumentation für die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft von hoher Bedeutung sein. Unter Umständen kann nur das ärztliche Attest Erkenntnisse darüber liefern, ob eine Körperverletzung oder andere Strafhandlung vorliegt und wie schwerwiegend sie war. Das ist wichtig für die rechtliche Einordnung, z.B. ob eine erhebliche Misshandlung, Verletzung oder rohe Tat und damit mehr als eine „einfache“ Körperverletzung vorliegt, und entscheidend für die Strafzumessung. Die gerichtsfeste Dokumentation kann in allen rechtlichen Kontexten relevant werden, auch wenn sich strafrechtliche, zivilrechtliche und sozialrechtliche Anforderungen leicht voneinander unterscheiden. Dies gilt grundsätzlich sowohl für die ärztliche als auch für die pflegerische Dokumentation bzw. die Dokumentation durch andere Gesundheitsfachberufe.

Die ärztliche Dokumentation kann in strafrechtlichen Verfahren als Beweismittel genutzt werden, ohne dass die Ärztin oder der Arzt persönlich vor Gericht aussagen muss. Dokumentationen, die von nicht-ärztlichem Personal unterschrieben werden, erfordern eine mündliche Aussage im Verfahren. Bitte bewahren Sie eine Kopie der Dokumentation in jedem Fall bei sich und für andere unzugänglich auf.

Jede Dokumentation kann dort hilfreich oder sogar ausschlaggebend sein, wenn sie die Verletzungsfolgen beschreibt, aber nicht interpretiert und bewertet. Die pflegerische Dokumentation von auffälligen Befunden, die auf Gewalterlebnisse hindeuten können, bietet Pflegefachkräften Rechtssicherheit für Ihr Handeln und kann eine wichtige Grundlage insbesondere für Akteure der Versorgungsverwaltung sein, um weitere Schritte zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.

Garantenpflicht

Aus der faktischen Übernahme von Schutz- oder Beistandspflichten, z.B. in der Übernahme einer ärztlichen Behandlung, der Pflege oder der Tätigkeit als Hebamme, kann sich eine Garantenstellung ergeben. Garanten haben die Pflicht, Schaden von den ihnen anvertrauten Person abzuwenden. Tun sie das nicht, machen sie sich wegen einer Körperverletzung durch Unterlassen schuldig und können bestraft werden. Allerdings verlangt die Rechtsordnung nur das, was jemand in dieser Situation auch leisten könnte.

Ein Beispiel

Eine Pflegefachkraft eines ambulanten Pflegedienstes hat aufgrund ihrer professionellen Tätigkeit eine besondere Verantwortung für das Wohlergehen der von ihr versorgten pflegebedürftigen Person, die sich möglicherweise aufgrund kognitiver oder körperlicher Einschränkungen nicht selbst um ihr Wohlergehen kümmern kann. Kann die Pflegefachkraft in ihrer Tätigkeit erkennen, dass das Wohlergehen dieser Person durch die Pflege der Angehörigen im erheblichen Ausmaß beeinträchtigt wird oder sogar akute Gefahr für Leib und Leben besteht, muss sie handeln.

In der Praxis bestehen allerdings erhebliche Unsicherheiten, was das nun genau bedeutet, was die Pflegekraft tun darf oder sogar muss und wo sie umgekehrt z.B. ihre Schweigepflicht verletzen würde. Die Pflegefachkraft sollte schon deswegen und zu ihrem eigenen Schutz ihre Überlegungen und Beobachtungen zunächst der Leitung des Pflegedienstes mitteilen. Im Team sollte dann besprochen werden, wie die Situation objektiviert werden kann und was zu tun ist. Dafür stehen Checklisten und Hilfestellungen zur Verfügung (z.B. aus dem Projekt PurFam Bonillo et al. 2013).