Stichverletzung

Bei Stichwunden handelt es sich um die Folge einer scharfen Gewalteinwirkung. Die Wundränder sind in der Regel glatt begrenzt. Teils lassen sich bei einschneidigen Stichwerkzeugen ein spitzer (Messerschneide) und ein stumpfer Wundwinkel (Messerrücken) unterscheiden. Im Gegensatz zu Riss-Quetsch-Wunden weisen Stichwunden keine Gewebsbrücken am Wundgrund auf.

Schnitt- und Stichwunden zeigen prinzipiell die gleichen Charakteristika. Per Definition handelt es sich um einen Stich, wenn dieser tiefer als lang ist, während eine Schnittverletzung länger als tief ist.

In der Haut des rechten Oberbauchs eine in Körperlängsrichtung gestellte 2,0 cm lange und bis 0,6 cm weit klaffende, lanzettförmige, scharfrandige, glatt begrenzte Hautdurchtrennung ohne Schürfungen oder Unterblutungen im Randbereich. Beide Wundwinkel der Verletzung sind spitz. Die Verletzung lässt sich 3,0 cm tief sondieren und nimmt zur Tiefe einen leicht nach kopfwärts weisenden Verlauf.

Bild: Stichverletzung

In der Haut des rechten Unterbauchs zwei dicht nebeneinander gelegene, schräg von rechts oben nach links unten gestellte je 1,3 cm lange und bis zu 0,4 cm weit klaffende lanzettförmige glattrandige Hautdurchtrennungen ohne Schürfungen im Randbereich. Die Verletzungen lassen sich je 1,0 cm tief sondieren. Die weiter links gelegene Verletzung weist 2 spitze Wundwinkel auf, während die weiter rechts gelegene Verletzung rechtsseitig einen spitzen und linksseitig einen stumpfen Wundwinkel aufweist.

Bild: Stichverletzung