Rötung / Schwellung

Vor allem stumpfe Gewalteinwirkungen müssen, insbesondere zeitnah zu der Gewalteinwirkung, nicht notwendigerweise zu äußerlich sichtbaren Hämatomen (Unterblutungen) führen. Hier ist häufig zunächst eine fleckförmige oder flächige Rötung der Haut oder Gewebsschwellung festzustellen. Insbesondere bei Gewalteinwirkungen mit der bloßen Hand in Körperregionen ohne knöchernes Widerlager können lediglich temporäre Hautrötungen resultieren (z.B. bei Gewalt gegen den Hals bei sog. Würgemalen). Vor allem bei auffallend starken Rötungen ist das Vorliegen eines Dermographismus zu prüfen.