Scharfe Gewalt

Unter scharfer Gewalteinwirkung werden Stich- und Schnittverletzungen zusammengefasst.

In der Regel weisen Stichverletzungen einen tiefen Stichkanal bei nur relativ kleiner Verletzung an der Körperoberfläche auf. Bei chirurgischer Exploration und Versorgung müssen die Lage und Ausrichtung der Hautverletzung sowie deren Größe vor Nahtversorgung, die Stichrichtung, die Länge des Stichkanals und die Beschaffenheit der Wundränder dokumentiert werden.

Bild: Stichverletzung

Schnittverletzungen sind hingegen in der Regel länger als tief. Auch hier sind vor Versorgung Lage und Ausrichtung zu dokumentieren. Als verursachende Werkzeuge kommen nicht nur Messer sondern auch andere scharfkantige Gegenstände, wie z.B. Scheren oder Glasscherben in Betracht.

Bei Vorliegen von Stich- oder Schnittverletzungen ist ein Asservieren der Bekleidung von großer Bedeutung - möglichst alle Bekleidungsgegenstände, wenigstens aber die über der verletzten Körperregion getragenen!

Bild: Schnittwunde im Gesicht

Unterscheidung stumpfer von scharfer Gewalt

Diese Unterscheidung bereitet in der Regel keine Schwierigkeiten. Jedoch kann es bei oberflächlicher Inspektion im Einzelfall zu Problemen bei der Unterscheidung von länglichen Platzwunden zu Schnittverletzungen kommen. Eine Unterscheidung ist meist durch die Untersuchung des Wundgrundes gut möglich: Platzwunden („Riss-Quetschwunden“) weisen durch die unvollständige Gewebsdurchtrennung in der Tiefe der Wunde sog. Gewebsbrücken auf, während nach Schnittverletzungen auf Grund des Eindringens des scharfen Werkzeugs in das Gewebe eine gleichmäßige Wundtiefe resultiert. Zudem weisen Riss-Quetschwunden durch das Auftreffen eines breiteren Werkzeugs bzw. das Aufschlagen auf einen harten Untergrund am Wundrand häufig einen Schürfsaum auf und befinden sich meist über einem knöchernen Widerlager (Hirnschädel, Augenbrauenwulst etc.).