Vernachlässigung

Formen der Vernachlässigung weisen ein breites Spektrum auf: Ungeeignete Unterbringung, unzureichende körperliche Pflege (evtl. bis hin zu hieraus entstehenden gesundheitlichen Problemen), Vorenthalten von Medikamenten, mangelhafte oder schadhafte Ernährung, unzureichende Förderung bei körperlichen oder mentalen Defiziten oder freiheitsentziehende Maßnahmen. Häufig ist Vernachlässigung ein chronischer Zustand, der bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen bzw. zum Tode führen kann. Vernachlässigung betrifft vor allem hilflose oder hilfsbedürftige Personen (ältere oder pflegebedürftige Menschen, Kinder).

Anamnese

Bei der häufig betroffenen Personengruppe kann die Erhebung der Eigenanamnese erschwert sein. Bei dem Verdacht auf Vernachlässigung sollten die medizinische Vorgeschichte und die Pflegesituation eruiert werden:

  • Werden die Erkrankungen ausreichend behandelt und verordnete Medikamente eingenommen?
  • Wann waren die letzten Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte?
  • Besteht ausreichend fremde Hilfe (Pflegedienst, Angehörige) bei der Verrichtung alltäglicher Dinge?
  • Stehen Hilfsmittel im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung?

Subjektive Angaben der Patientin bzw. des Patienten:

  • Fühlen Sie sich in Ihrem häuslichen Umfeld sicher?
  • Empfinden Sie die angebotene Hilfe als ausreichend und kompetent?
  • Sind Sie schon mal von einer betreuenden Person körperlich oder seelisch angegriffen worden?
  • Haben Sie häufig oder regelmäßig Schmerzen?
  • Beschreiben Sie Ihren Tagesablauf.

Untersuchung

Ganzkörperinspektion: Liegen Hinweise auf eine Mangelernährung, Dehydratation, mangelhafte Pflege (z.B. Dekubitus, unzureichend versorgte Wunden, verschmutzte oder inadäquate Bekleidung) oder Folgen körperlicher Gewalt (z.B. Hämatome) vor?

Eine Ganzkörperinspektion muss den Intraoralraum einschließen. Bei Anhaltspunkten für eine mangelhafte intraorale Pflege und Hygiene ist eine zahnärztliche Untersuchung anzustreben.



Ist das häusliche Umfeld alters- und bedarfsgerecht gestaltet?

Dokumentation

Die geschilderten subjektiven Angaben sowie die objektiven Befunde der Gewalteinwirkung bzw. der Vernachlässigung (körperliche Befunde, häusliches Umfeld, Bekleidung) müssen schriftlich dokumentiert werden. Zudem sollte eine Fotodokumentation (ggf. mit Maßstab) erfolgen.

Spurensicherung

Liegen eine Gewalteinwirkung gegen den Hals oder sexualisierte Gewalt vor, kann eine Spurensicherung erforderlich sein.