Schnittwunde

Bei Schnittwunden handelt es sich um die Folge einer scharfen Gewalteinwirkung. Die Wundränder sind in der Regel glatt begrenzt. Im Gegensatz zu Riss-Quetsch-Wunden weisen sie keine Gewebsbrücken am Wundgrund auf. Schnitt- und Stichwunden zeigen prinzipiell die gleichen Charakteristika. Per Definition handelt es sich um einen Schnitt, wenn dieser länger als tief ist, während eine Stichverletzung in der Regel tiefer als lang ist.

Über dem mittleren Drittel des rechten Unterkieferast eine in Körperlängsrichtung gestellte glattrandige oberflächliche 3,0 cm lange Hautdurchtrennung. Diese weist im mittleren Anteil eine 0,2 cm lange Verschorfung auf.

Bild: Schnittwunde im Gesicht

In der Haut über dem mittleren Anteil des rechten Schlüsselbeins eine in Körperlängsrichtung gestellte, 2,0 cm lange oberflächliche scharfrandige Hautdurchtrennung. Diese zentral inselartig von nahezu unverletzter Haut durchbrochen, in den übrigen Anteilen verschorft mit diskreter umgebender Hautrötung. In der Umgebung der vorbeschriebenen Verletzung zeigt sich eine dezente bis 3,0 cm durchmessende blass-bläuliche Unterblutung.

Bild: Schnittwunde oberflächlich in Abheilung